1. Es ist verboten, einen anderen Menschen zu töten, so lange dies nicht aus Notwehr geschieht, was vor dem zuständigen Gericht ausführlich bewiesen werden muss. Der Verstoß gegen dieses Gesetz wird mit einer Gefängnis- oder Geldstrafe geahndet, der dreimalige Verstoß mit dem Tod. Das Todesurteil und die Todesart selbst wird durch ein Gericht festgelegt.
Die möglichen Arten der Todesstrafe sind der Tod durch Erschießen, die Giftspritze, die Gaskammer, der elektrische Stuhl, das Aushungern oder der Kampf auf Leben und Tod.
2. Diebstahl wird mit einer Enteignung bestraft. Der Wert der abgenommenen Gegenstände/des eingezogenen Geldes entspricht dem Wert des Diebesgutes und einer zuzüglichen Strafgebühr. Die Opfer bekommen eine Entschädigung in Höhe ihres Schadens, sowie einen Teil der zuzüglichen Strafgebühr.
Bei wiederholtem Diebstahl kann ein Gefängnisaufenthalt von bis zu 7 Jahren drohen, gemessen an der Schwere des Diebstahls.
3. Selbstjustiz und Vigilantentum sind verboten. Jeder, der Selbstjustiz betreibt, kann mit einer Geldstrafe oder mit einem bis zu 7-jährigen Gefängnisaufenthalt bestraft werden.
Wer hält sich da schon noch dran?
4. Alkohol und Zigaretten dürfen erst nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres erstanden werden. Der Erwerb sowie der Vertrieb an Minderjährige selbiger Stoffe wird mit einer Geldstrafe geahndet, obendrein kann eine kurze Gefängnisstrafe von 10 Monaten drohen.
Andere Suchtmittel und als Drogen und Rauschgifte eingestufte Substanzen sind verboten. Der Besitz und der Vertrieb dieser Stoffe kann mit einer Geldstrafe und einer mehrjährigen Gefängsnisstrafe geahndet.
5. Prostitution ist auf Grund der Menschenwürde illegal. Prostitution wird mit öffentlicher Zurschaustellung geahndet, außerdem können je nach Fall durch ein Gericht weitere Strafen verhängt werden.
6. Straßenkämpfe sind illegal. Je nach Fall werden sie mit Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Sozialstunden geahndet.